Wer eine Genossenschaftswohnung beziehen und einen Dauernutzungsvertrag abschließen möchte, muss Mitglied werden, d.h. einen Aufnahmeantrag = Beitrittserklärung stellen und mindestens vier Geschäftsanteile durch Einzahlung auf das Konto der Genossenschaft erwerben. Siehe auch „Mitgliedschaft„